Ohne Titel

Thu, 11 Jun 2015 12:53:22 +0000 von Adelheid Ruck-Schröder

Zum aktuellen Stand der Neubesetzung der Pfarrstelle:

Da Pastorin Ruck-Schröder zum 1. September 2015 eine neue Aufgabe als Leiterin des Predigerseminars in Loccum wahrnehmen wird, wurde die Pfarrstelle der Stephanusgemeinde im April in der Landeskirche als volle Pfarrstelle ausgeschrieben.

Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. April waren mehrere Bewerbungen im Landeskirchenamt eingegangen. Das Landeskirchenamt hat die Bewerbungen geprüft und die zugelassenen Bewerbungen an Superintendent Selter weitergeleitet, der qua Amt das Wahlverfahren leitet . Er hat dem gemeinsamen Kirchenvorstand die zugelassenen Bewerbungen vorgestellt. Im Mai hatten die Kirchenvorsteher der drei Gemeinden Gelegenheit, die Bewerbungsunterlagen einzusehen und die Kandidaten in ihren Gemeinden aufzusuchen.

Der gemeinsame Kirchenvorstand hat sich in einer gemeinsamen Sitzung auf die Anzahl der Kandidaten festgelegt, die zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden.

Die Bewerbungsgespräche finden am 15. Juni in einer nicht öffentlichen Sitzung des gemeinsamen Kirchenvorstandes statt.

Der gemeinsame Kirchenvorstand wählt voraussichtlich am 16. Juni. Erforderlich ist eine Dreiviertelmehrheit der Stimmberechtigten.

Unser Kooperationsvertrag sieht vor, dass Pfarrstellen in der Region gemeinsam besetzt werden. Dieses gemeinsame Vorgehen verläuft sehr konstruktiv und bewährt sich. Allerdings ist es eine Hürde bei 27 Kirchenvorstehern die erforderliche Dreiviertelmehrheit zu erreichen.

Ist die Wahl erfolgreich, wird der Gemeinde bekannt gegeben, an welchem Sonntag der Gewählte seine Aufstellungspredigt hält. Gegen die Wahl durch den Kirchenvorstand kann jedes Gemeindeglied schriftlich bis sechs Tage nach Ablauf der Aufstellungspredigt Einspruch erheben. Bei 20 Einsprüchen gilt die Wahl als aufgehoben.

Wenn die Wahl durch den KV nicht erfolgreich ist (also wenn keine Dreiviertelmehrheit erreicht wird oder wenn es 20 Einsprüche gibt), kommt es zur Gemeindewahl mit öffentlichen Aufstellungspredigten. Diese Gemeindewahl findet dann durch die Stephanusgemeinde statt.

Das Wahlverfahren richtet sich nach dem Kirchengesetz über die Besetzung von Pfarrstellen. Das Vorgehen ist vom Wahlleiter, Herrn Superintendent Selter, im Kirchenvorstand so erläutert worden und wird von uns entsprechend durchgeführt.

Für Interessierte liegt das Kirchengesetz zur Einsicht im Pfarrbüro und im Eingangsbereich der Kirche aus.

gez. Pastorin Dr. Adelheid Ruck-Schröder und Personalausschuss Stephanus (Kirchenvorsteher Jan Oldigs und Vorsitzender des KV Dr. Hans Joachim Merrem)
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